Zusatzverdienst als Privatperson in Österreich: Was du wissen musst
Wer neben Job, Studium oder Pension gelegentlich gegen Bezahlung hilft, erzielt in Österreich Einkünfte. Diese Seite fasst die wichtigsten Regeln allgemein zusammen und verweist auf die offiziellen Quellen. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich ist immer dein persönlicher Fall (Stand: Oktober 2026).
1. Welche Einkünfte entstehen?
Wer Aufgaben selbstständig, also ohne Dienstverhältnis erledigt, erzielt in der Regel Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb. Steuerpflichtig ist der Gewinn: Einnahmen minus Ausgaben, die mit der Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Fahrtkosten, Material, Servicegebühren).[1]
2. Einkommensteuer: der 730-€-Veranlagungsfreibetrag
Bist du angestellt oder beziehst du eine Pension (lohnsteuerpflichtige Einkünfte), bleiben andere Einkünfte steuerfrei, wenn sie insgesamt nicht mehr als 730 € im Kalenderjahr betragen (§ 41 Abs. 1 und 3 EStG). Liegen sie darüber, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zwischen 730 € und 1.460 € wird der Freibetrag schrittweise abgebaut (Einschleifregelung).[1][2]
Hast du keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (z. B. als Studierende ohne Job), fällt Einkommensteuer erst an, wenn dein gesamtes Jahreseinkommen den steuerfreien Grundbetrag des Einkommensteuertarifs übersteigt. Dieser Betrag wird jährlich an die Inflation angepasst – den aktuellen Wert findest du beim Finanzministerium.[1]
3. Sozialversicherung
Selbstständig Tätige ohne Gewerbeberechtigung gelten als „Neue Selbständige“. Eine Pflichtversicherung bei der SVS entsteht, wenn der jährliche Gewinn die Versicherungsgrenze übersteigt. Diese Grenze wird jährlich angepasst; den aktuellen Betrag veröffentlicht die SVS. Liegst du darüber, musst du dich selbst bei der SVS melden.[3]
4. Brauche ich einen Gewerbeschein?
Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht ausgeübt wird (§ 1 GewO). Gelegentliche Gefälligkeiten in der Nachbarschaft fallen meist nicht darunter. Wer jedoch regelmäßig und planmäßig gegen Entgelt Leistungen anbietet, braucht unter Umständen eine Gewerbeberechtigung. Manche Tätigkeiten (z. B. Elektro- oder Installationsarbeiten) sind reglementiert und nur mit Befähigungsnachweis erlaubt.[4][5]
5. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Pension
- Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, muss jeden Zuverdienst dem AMS melden. Überschreitet er die Geringfügigkeitsgrenze, kann der Anspruch ruhen.[6]
- Bei Alterspension ab dem Regelpensionsalter darfst du grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen; bei vorzeitigen Pensionsarten gelten Zuverdienstgrenzen.[7]
- Wer Familienbeihilfe für sich bezieht (z. B. Studierende), muss die jährliche Zuverdienstgrenze beachten.[2]
6. Meldepflicht von Plattformen
Seit 2023 müssen Online-Plattformen nach dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG, Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7) bestimmte Einkünfte ihrer Anbieter an die Finanzverwaltung melden, sofern die gesetzlichen Schwellen (30 Tätigkeiten oder 2.000 € pro Jahr) erreicht werden. Deine eigene Erklärungspflicht bleibt davon unberührt.[8]
Häufige Fragen zum Zusatzverdienst
Sind 730 € pro Jahr immer steuerfrei?
Nur wenn du daneben lohnsteuerpflichtige Einkünfte (Gehalt oder Pension) hast und die anderen Einkünfte insgesamt höchstens 730 € betragen. Gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz.
Muss ich jeden kleinen Betrag melden?
Aufzeichnen solltest du alles. Ob eine Erklärung nötig ist, hängt von deinen gesamten Einkünften ab. Bei AMS-Bezug musst du jeden Zuverdienst melden.
Meldet Swourl meine Einkünfte?
Plattformen sind nach dem DPMG zur Meldung verpflichtet, wenn die gesetzlichen Schwellen erreicht werden. Unabhängig davon bist du selbst für deine Steuererklärung verantwortlich.
Ersetzt diese Seite eine Steuerberatung?
Nein. Die Seite bietet einen allgemeinen Überblick ohne Gewähr. Für deinen konkreten Fall wende dich an das Finanzamt, die SVS oder eine Steuerberatung.
Kurz-Check für deinen Zusatzverdienst
- Einnahmen und Ausgaben (Belege) das ganze Jahr aufzeichnen.
- Angestellt oder in Pension? Über 730 € Gewinn → Steuererklärung über FinanzOnline.
- Gewinn über der SVS-Versicherungsgrenze → selbst bei der SVS melden.
- Regelmäßige Tätigkeit? Gewerbepflicht bei der Wirtschaftskammer klären.
- AMS-, Pensions- oder Beihilfenbezug? Zuverdienst immer melden.
Quellen
- [1] BMF – Einkommensteuer & Arbeitnehmerveranlagung: bmf.gv.at
- [2] oesterreich.gv.at – Nebeneinkünfte & Familienbeihilfe-Zuverdienstgrenze
- [3] SVS – Neue Selbständige, Versicherungsgrenze: svs.at
- [4] Gewerbeordnung 1994, § 1 – RIS: ris.bka.gv.at
- [5] WKO Gründerservice – Gewerbe ja oder nein: wko.at
- [6] AMS – Zuverdienst bei Arbeitslosengeld: ams.at
- [7] Pensionsversicherungsanstalt – Erwerbstätigkeit in der Pension: pv.at
- [8] BMF – Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG): bmf.gv.at